Probleme beim Stromwechsel?!

 

Wer kann den Wechsel durchführen und wer nicht?!

Jeder Kunde mit einem eigenen Haushalt, der einen eigenen Vertrag mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen hat, kann seinen Stromversorger selbst aussuchen und wechseln. Bei einer Abrechnung, welche durch Mietnebenkosten abgerechnet wird, kann der Vermieter als Vertragspartner den Wechsel für Sie durchführen lassen.

Kunden mit Zweitarifzähler - Tag und Nachtstrom: Sofern Sie Nachtstrom nutzen ist die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln, nicht gegeben. Einige wenige Strom-Versorger beliefern auch Zweitarifzähler, doch wird in diesem Fall nicht nach Tag- und Nachtstrom unterschieden, die vereinbarten Beliferungs-Kosten gelten rund um die Uhr. Zu beachten ist, dass ein Wechsel bei Heizstromkunden, meist nicht lohnenswert ist.

Wärmepumpenstrom: Hier besteht die gleiche Situation. Sondertarife für Wärmepumpen werden nur von den örtlichen Versorgern angeboten und für Kunden bereitgestellt.

Die Vertragsbindung: Beim Versorgerwechsel müssen Sie gewisse Punkte beachten, die im Vertrag (Vertragsbindung) nachzulesen sind. Bei einer Preiserhöhung steht Ihnen in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Sofern Sie zum Grundversorgungstarif (Allgemeiner Haushaltstarif) beliefert werden, kann die Kündigung immer zum Ende des Kalendermonats durchgeführt werden.

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